Franchise-Glossar
Franchisenehmer – Franchisepartner
Die Begriffe Franchisenehmer und Franchisepartner werden gleichbedeutend genutzt. Franchisenehmer vermeidet unmissverständlich eine Verwechslung mit Franchisegeber. Der Begriff Franchisepartner wird vor allem dann genutzt, wenn man das Verhältnis auf Augenhöhe zwischen Franchisenehmer und Franchisegeber betonen möchte, weil erst ihre als partnerschaftlich verstandene Beziehung den Erfolg eines Franchisesystems ermöglicht. Franchisenehmer wird genutzt sowohl für die natürliche Person des Franchisenehmers als auch für seine Firma, mit der er seine Rechte und Pflichten gegenüber seinem Franchisegeber erfüllt.
Franchisegeber – Systemzentrale – Franchisezentrale
Franchisesystem
Franchisenehmer und Franchisegeber bilden gemeinsam das Franchisesystem. Dieses entsteht in dem Augenblick, in dem ein Franchisegeber seinen ersten Franchisevertrag mit einem Franchisenehmer schließt. In diesem Augenblick wird der Unternehmer, der die franchisegebende Firma gegründet und den Aufbau seines Franchisesystems vorbereitet hat, zum Franchisegeber.