Franchise-Glossar

Franchisenehmer – Franchisepartner

Die Begriffe Franchisenehmer und Franchisepartner werden gleichbedeutend genutzt. Franchisenehmer vermeidet unmissverständlich eine Verwechslung mit Franchisegeber. Der Begriff Franchisepartner wird vor allem dann genutzt, wenn man das Verhältnis auf Augenhöhe zwischen Franchisenehmer und Franchisegeber betonen möchte, weil erst ihre als partnerschaftlich verstandene Beziehung den Erfolg eines Franchisesystems ermöglicht. Franchisenehmer wird genutzt sowohl für die natürliche Person des Franchisenehmers als auch für seine Firma, mit der er seine Rechte und Pflichten gegenüber seinem Franchisegeber erfüllt.

Franchisegeber – Systemzentrale – Franchisezentrale

Die franchisegebende Firma ist diejenige Firma mit der ein Franchisenehmer seinen Franchisevertrag schließt. Diese Firma – zumeist eine juristische Person – wird Franchisegeber genannt. Ebenfalls wird die natürliche Person als Franchisegeber bezeichnet, die Inhaber der franchisegebenden Firma ist und damit die Führung eines Franchisesystems innehat. Diese Person hat die franchisegebende Firma gegründet oder die franchisegebende Firma vom ehemaligen Franchisegeber übernommen. Häufig schließen sich zwei oder mehrere natürliche Personen zusammen, um die franchisegebende Firma zu gründen oder eine solche zu kaufen. Der Begriff Franchisegeber wird also sowohl im Zusammenhang mit der Franchisegeber-Person (bzw. den Franchisegeber-Personen) als auch im Zusammenhang mit der Franchisegeber-Firma verwendet. Schließlich findet der Begriff auch Anwendung auf die Mitarbeitenden des Franchisegebers, die mit ihm zusammen das Franchisegeber-Team bilden. Die Franchisegeber-Firma verfügt in der Regel über Büroräumlichkeiten, von denen aus das Franchisegeber-Team agiert. Vor diesem Hintergrund sind die ebenfalls genutzten Begriffe Systemzentrale oder Franchisezentrale zu verstehen, die fast gleichbedeutend mit Franchisegeber genutzt werden.

Franchisesystem

Franchisenehmer und Franchisegeber bilden gemeinsam das Franchisesystem. Dieses entsteht in dem Augenblick, in dem ein Franchisegeber seinen ersten Franchisevertrag mit einem Franchisenehmer schließt. In diesem Augenblick wird der Unternehmer, der die franchisegebende Firma gegründet und den Aufbau seines Franchisesystems vorbereitet hat, zum Franchisegeber.

Franchisevertrag

Der Franchisevertrag ist derjenige Vertrag, den Franchisenehmer und Franchisegeber miteinander schließen, um ihre Beziehung untereinander, die Art ihrer Zusammenarbeit, ihre jeweiligen Rechte und Pflichten zu regeln. Üblicherweise hat ein Franchisevertrag einen Umfang von 25–35 Seiten zuzüglich Anlagen.

Handbuch

Das Handbuch ist eine umfassende Anleitung zur Führung der Betriebe, die der Franchisegeber für seine Franchisenehmer entwickelt hat. Es enthält das gesamte Knowhow zu dem Geschäftsmodell, das der Franchisegeber seinen Franchisenehmern zur Verfügung stellt. Das Handbuch bietet zudem die Möglichkeit, die im Franchisevertrag naturgemäß eher abstrakt beschriebene Form der Zusammenarbeit im Detail und anhand praktischer Beispiele zu erläutern und mit Leben zu füllen. Manche Franchisegeber teilen das Handbuch in ein Franchise-, Betriebs- und Personalhandbuch auf. Der Franchisegeber stellt seinen Franchisenehmern das Handbuch in Form einer webbasierten Software zur Verfügung. Es beinhaltet Texte, Fotos, Videos, Tabellen, Links und Grafiken.

Franchisegebühren

Ein Franchisegeber unterstützt seine Franchisenehmer auf vielfältige Weise. Für diese Leistung zahlen die Franchisenehmer dem Franchisegeber Geld. In aller Regel in Form einer einmaligen Eintrittsgebühr sowie einer monatlich fortlaufenden Gebühr.